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Die Vorlage in einfacher Sprache

 

Stadtrat und Parlament empfehlen, die Volksinitiative «Mindestabstand von Windrädern» abzulehnen.

Die Initiative fordert, dass Windräder mindestens 1’000 Meter Abstand zu Häusern haben sollen.

Der Stadtrat hält die Initiative für gültig, auch wenn es unsicher ist, ob sie rechtlich umsetzbar ist.

 

Windenergie ist wichtig für die zukünftige Energieversorgung. Windräder sollen dort gebaut werden, wo sie am besten Strom liefern und die Umwelt nicht stark belasten. Auch die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner sollen berücksichtigt werden.

 

Ein mögliches Gebiet für Windräder in der Stadt Wetzikon liegt an der Grenze zur Gemeinde Hinwil. Sollten dort Windräder gebaut werden, ist unklar, ob diese zu Wetzikon oder Hinwil gehören würden. Ausserdem darf die Stadt Wetzikon ausserhalb der Bauzonen keine Regeln für den Abstand von Windrädern festlegen. Auch der Kanton prüft das Thema noch. 

Überzeugende Argumente für ein NEIN

1

Technologieverbot

Windenergie ist ein Teil der Energiestrategie. Mit der Energiewende ist die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und Uran sowie generell vom Ausland zu verringern. Ökologisch und wirtschaftlich sinnvolle Stromquellen sind zu erschliessen. Mit der Einführung eines Mindestabstands könnte der Bau von Windkraft anlagen erheblich erschwert werden.

Mit der Initiative würde die Technologie faktisch verboten.

2

Saubere Energie

Die zwei im Gebiet von Wetzikon denkbaren Anlagen könnten immerhin 16 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren.

 

Im Jahr 2023 sind in Wetzikon knapp 8 Gigawattstunden Kernenergie bezogen worden.

3

Unklare Rechtslage

Ob bei Annahme der Initiative diese dereinst wirklich Eingang in die Bau- und Zonenordnung finden und angewendet werden könnte, sei in Frage gestellt.

 

Vermutlich bliebe ein positiver Volksentscheid wirkungslos.

Unterstützende Parteien

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  • Befürchtung: Windräder erzeugen Lärm
    Windräder verursachen Geräusche, oft sind sie aber eher leise, v.a. im Vergleich zu anderen Lärmquellen, wie z.B. die Hauptstrasse durch das Dorfzentrum, Strassen- oder Luftverkehr. Der Geräuschpegel hängt i. B. von der Windstärke ab und ist nur bei starkem Wind hörbar, meist in weniger als 10% der Zeit. Dann ist aber der Wind selbst schon laut. Jedes Windrad braucht eine spezielle Genehmigung, welche erst nach einer sorgfältigen Prüfung erteilt wird. Die Prüfung untersucht die Umweltverträglichkeit und Einhaltung der Lärmschutzvorschriften. Die Ausbreitung und das Ausmass des Lärms wird detailliert berechnet, um die Standorte der Windräder so zu wählen, dass die Bevölkerung von übermässigem Lärm verschont bleibt. Schliesslich kann die Bewilligung auch mit Auflagen zu Betriebszeiten und Drehzahlen ergänzt werden, z.B. zur Einhaltung der Nachtruhe. Fazit: um Lärm zu verhindern helfen fixe Abstandsregeln wenig. Besser ist es, auf die bestehende Lärmschutzverordnung mit ihrem strengen und differenzierten Lärmschutz zu setzen und diesen nötigenfalls zu verschärfen.
  • Befürchtung: Windräder killen Vögel
    Eine Studie der Vogelwarte Sempach zählt ca. 20 tote Vögel pro Anlage und Jahr. Die Bedrohung durch Windräder ist also viel kleiner als die Gefährdung durch Veränderung unserer Landschaft durch unsere Gesellschaft oder den Klimawandel. Selbstverständlich gehört zu Planung und Bau einer Windanlage auch Vogel- und Fledermausschutz – in Zusammenarbeit mit Umweltschutzorganisationen, Anwohner:innen usw.. Möglich sind z.B. Abschreckungsmassnahmen für Vögel oder die Überwachung der Vogelaktivität. Bei einem anfliegenden Vogelschwarm können Radarsysteme das Windrad automatisch abstellen. Sollte das alles nicht genügen, ist das Projekt zu verschieben oder zu stoppen.
  • Befürchtung: Windräder bringen Zufahrtsstrassen, Hochspannungsleitungen und Landschaftszerstörung
    Wildnis- und Naturschutzgebiete sollen geschützt werden, selbstverständlich auch vor Windrädern. Aber unberührte Gebiete sind im Kanton Zürich selten. Für Windenergie braucht es weniger Strassen, als für Forst- und Landwirtschaft, die es schon gibt und neu gebaut werden. Die Zufahrtsstrassen zu Windrädern, werden ausser in der (Rück-)Bauzeit v.a. zum Wandern und Velofahren benutzt – für Umwelt und Landschaft sind diese bedeutend weniger schädlich als Verkehrsachsen. Windräder brauchen keine Hoch- sondern Mittelpannungsleitungen. Diese werden heute meistens in den Boden verlegt. Somit ist nur selten mit zusätzlichen Freileitungen zu rechnen. Ob Windräder als Verschandelung der Landschaft oder eine technische Attraktion empfunden werden, hängt von der lokalen Situation und dem persönlichen Geschmack ab. In der Schweiz gibt es viele positive Erfahrungen, dank strengen Vorschriften und sorgfältiger, demokratisch abgestützter Planung.
  • Befürchtung: Ohne 1000m-Abstandsregel wird die Bevölkerung belastet
    Der Lärm der Windanlagen ist schon nach 200m oft nicht mehr vom Windgeräusch unterscheidbar. Die Lärmausbreitung hängt von Windrichtung und Gelände ab, nicht nur vom Abstand. Nur die gesetzlich verankerten Vorschriften stellen sicher, dass für jedes Projekt die Immissionen für die Bevölkerung genügend klein bleiben. Die 1000m-Abstandsregel wäre weniger ein Mittel um Immissionen zu reduzieren, als ein Technologie-Verbot für eine der weniger schädlichen Energieformen. Mit einer solchen Abstandregel würden Kleinwindanlagen generell verboten und die Motivation genommen, leisere Windräder zu entwickeln.
  • Befürchtung: Die (graue) Energie für Windräder ist zu gross
    Die Windräder benötigen im Vergleich zu anderen Energiequellen wenig graue Energie. Die investierte Energie für Bau, Instandhaltung, Rückbau und Recycling wird in der Regel in weniger als einem Jahr durch das gebaute Windrad produziert. Dafür wird 25 Jahre oder noch länger saubere Energie eingespeist. Auf die Kilowattstunde herunter gerechnet hat nur Wasserkraft eine noch bessere Treibhausgas- oder Öko-Bilanz.

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Herausgeberin:
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